Paragef
Paragef
Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung direkt anwendbar.
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen mit sich.
Alle Unternehmen müssen aufgrund der DSGVO viele Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz umsetzen.

Für eine unterlassene bzw. fehlerhafte Umsetzung der Neuen Datenschutzgrundverordnung drohen hohe Bussgelder.

Datenschutz für Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen vernachlässigen den geforderten Datenschutz meist aus Budgetgründen, Zeitmangel, oder weil sie sich nicht mit der Umsetzung der neuen Vorgaben beschäftigen möchten. Doch alle Unternehmen – auch Einzel- oder KMU sind zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Durch Nichteinhaltung des Datenschutzes gehen sie ein erhebliches Risiko ein. Drohende Sanktionen und Bußgelder können existenzgefährdend werden.

Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter bietet das Sachverständigenbüro Saar Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Datenschutz-beratung, um gesetzliche Anforderungen insbesondere bei der Beachtung der DSGVO sowie des BDSG sicherzustellen.

Überprüfung

Zum Start erfassen wir sämtliche Tätigkeiten und Prozesse Ihres Unternehmens, bei denen personen- bezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Anschließend prüfen wir diese auf Zulässigkeit und Konformität.
Heraus leiten wir in Verbindung der bereits getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes und erstellen hieraus Handlungsempfehlungen Datenschutzfolgeab-schätzungen und Risikoanalysen.
Wir begleiten Sie selbstverständlich bei der  kompletten Umsetzung und nutzen für Sie unsere Erfahrung aus zahlreichen Mandanten unterschiedlichster Branchen. 

Sachverständigenbüro Saarland